Stets sichere Schutzkleidung
mit dem Schutzkleidungspaket von diemietwaesche.de
Service rund um Schutzkleidung (PSA)
Gehen Sie auf Nummer sicher! Gerade beim Thema Arbeitsschutz ist es wichtig, sich für den richtigen Partner zu entscheiden. Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz haben oberste Priorität. Wir unterstützen Sie mit unserem mehrfach ausgezeichnetem Schutzkleidungspaket. Dabei achten wir sowohl auf die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Anforderungen als auch auf Tragekomfort und Ergonomie.
So einfach geht’s:
- Beratung
- Auswahl
- Bestellung
- Anprobe und mitarbeiterindividuelle Anpassung
- Service genießen!
Unser Schutzkleidungspaket
Welche Schutzkleidung benötigen Sie?
Wie funktioniert das mit dem Service?
Mieten Sie immer saubere und sichere Arbeits- und Schutzkleidung – selbstverständlich!
Doch was geschieht mit der getragenen Kleidung nachdem Sie im Wäschesack gelandet ist? Durchlaufen Sie die 6 Schritte unseres nachhaltigen Kreislaufsystems für Berufskleidung und erfahren Sie mehr darüber.
Ihre Vorteile
Wir bieten Ihnen mit unserem Schutzkleidungspaket eine sehr leistungsfähige Dienstleistung an. Dabei stellt unser Servicekreislauf sicher, dass Sie in diesem Bereich die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu 100% einhalten!
Auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung wählen wir zuerst gemeinsam Ihre Schutzkleidung aus. Danach sorgen wir mit unserer Dienstleistung dafür, dass Ihre Mitarbeiter Schutzkleidung tragen, die immer schützt. Sicher versorgt mit Schutzkleidung von Profis für Profis!
Einhalten des Arbeitsschutzgesetzes
Kompetente Beratung durch DEKRA-zertifizierte Fachberater auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung
Einsatz von zertifizierter Schutzkleidung
Deutschlandweite Serviceabdeckung
Sicheres Aufbereiten und Prüfen der Schutzkleidung
Pünktliches Ausliefern sicherer Schutzkleidung
Individualisierung (Logo-Service)
Persönliche Betreuung
An den Träger angepasste Schutzkleidung
Nachhaltigkeit für Schutzkleidung
Schutzkleidung im Vollservice ist ein Kreislaufprodukt und grundlegend auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Auf diese Weise werden durch hochwertige Kleidung und innovative Prozesse bei der Wiederaufbereitung Ressourcen geschont und Abfälle vermieden. Wie wir die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter/Innen erhöhen und dabei gleichzeitig nachweisbar die Umwelt schützen, erfahren Sie in diesem Webinar. Des Weiteren erfahren Sie dabei auch Näheres zu unserem patentierten Warnschutz-Prüfgerät dem HiVisionizer®.
Schutzkleidungskollektionen im Mietservice
Markenkollektion mit hervorragender Qualität









Gut zu wissen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers PSA bereitzustellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie ist eine Maßnahme nach § 3 dieses Gesetzes. Danach liegt es in der Pflicht des Arbeitgebers, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Die Wahl der Maßnahmen, die zur Erfüllung erforderlich sind, trifft der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG).
Bestandteile der PSA
Zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zählt jede Ausrüstung die dazu vorgesehen ist von Beschäftigen getragen oder benutzt zu werden, um sich vor Gefahren ihrer Sicherheit und Gesundheit zu schützen.
Dazu zählen unter anderem Schutzkleidung, Kopfschutz, Gehörschutz und Schutzhandschuhe.
PSA muss den Anforderungen und Vorschriften der neuen europäischen Verordnung (EU) 2016/425 (früher Richtlinie 89/686/EWG) über persönliche Schutzausrüstungen entsprechen und mit CE-Kennzeichnung versehen sein. Durch die PSA-Benutzungsverordnung – kurz: PSA-BV wird dies in deutschem Recht umgesetzt.
Besonderheiten bei Schutzkleidung als Teil der PSA
Schutzkleidung ist ein Teil der PSA und es gibt einige Besonderheiten zu beachten. Die Schutzkleidung benötigt beispielsweise über die gesamte Nutzungsdauer ein gültiges Baumusterprüfzertifikat. Dies ist äußerst relevant in Hinblick auf Haftungsfragen im Schadensfall.
Die neue PSA Verordnung 2016/425 des Europäischen Parlaments belegt Unternehmer und Hersteller mit mehr Verantwortung als bisher, denn die PSA-Kleidung muss nun alle fünf Jahre neu überprüft und zertifiziert werden.
Der Arbeitgeber haftet laut § 2 der PSA-Benutzungsverordnung der Bundesregierung, dass die Arbeitskleidung während der gesamten Lebensdauer die gesetzlichen Normen erfüllt. Arbeitgeber gehen somit ein persönliches Risiko ein, wenn sie sich auf die Waschgewohnheiten der Mitarbeiter verlassen.
Allgemeine Anforderungen
Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung sind in EN ISO 13688 (früher EN 340) festgelegt. Diese Norm bezeichnet die allgemeinen Leistungsanforderungen an die Ergonomie, die Unschädlichkeit, die Größenbezeichnung, die Alterung, die Verträglichkeit und die Kennzeichnung von Schutzkleidung sowie an die Informationen, die der Hersteller mit der Schutzkleidung mitliefern muss.
Sie kann nicht für sich allein, sondern nur in Kombination mit einer anderen, im folgenden aufgeführten Norm angewendet werden.